Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Nordlicht EXTRA Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Nordlicht Extra Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Nordlicht Extra Tours  GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611-533-6887

Die wichtigsten Rechte im Überblick:

  • Reisende erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.
  • Reisende erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Reisende können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 21 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts-Entschädigung vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts-Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktritts-Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktritts-Entschädigung vom Vertrag zurücktreten wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Informationspflichten gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB:

Mit unserer Reisebeschreibung und unseren Reisebedingungen erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vor Abschluss des Pauschalreisevertrages und zwar:

  • Bestimmungsort und Anzahl der Übernachtungen pro Bestimmungsort (Reisebeschreibung)
  • Reisedatum und ungefähre Uhrzeiten der Hin- und Rückreise (Reisebeschreibung)
  • Unterkunft:  namentlich, Lage und Merkmale (Reisebeschreibung)
  • Mahlzeiten (Reisebeschreibung)
  • Besichtigungen, Ausflüge und Eintritte, die im Reisepreis inklusive sind (Reisebeschreibung).
  • Reisepreis und optionale Kosten, für die Sie ggfs. aufkommen müssen (Reisebeschreibung)
  • Zahlungsmodalitäten (Reisebedigungen)
  • Rücktrittsbedingungen (Reisebedingungen). Gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung bzw. einer Entschädigungspauschale kann jederzeit vom Vertrag zurückgetreten werden. Stornokosten für den Reisenden (Reisebedingungen)
  • Die Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise liegt bei sechs Personen (Reisebedingungen)
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Unser Partner ist die Hans-Merkur-Versicherung. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, nutzten Sie bitte den folgenden Link: https://www.hansemerkur.de/reiseruecktrittsversicherung

Bitte beachten Sie: Unsere Reisen erfordern eine gesunde Grundfitness zur Ausübung des Tourenprogramms. Aufgrund der sportlichen Aktivitäten sind die Reisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität in der Regel nicht geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns im Einzelfall zur individuellen Klärung der Reiseeignung.